Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Joshua Okunnuga, im folgenden „Auftragnehmer“ genannt und dem Vertragspartner, im folgenden „Auftraggeber“ genannt. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.

Der Auftraggeber erklärt sich durch die Angebotsannahme mit den AGB des Auftragnehmers einverstanden.

Andere AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und in Textform durch den Auftragnehmer zugestimmt.

Abweichungen oder Nebenvereinbarungen werden nur durch die Bestätigung des Auftragnehmers in Textform wirksam.

Angebot und Vertragsschluss

Dem Auftraggeber wird ein schriftliches, befristetes Angebot erstellt. Der Vertragsabschluss kommt durch Annahme des Angebots zustande.

Der Auftragnehmer bietet seine Leistungen selbst oder durch Erfüllungsgehilfen an.

Stornierung von Aufträgen

Wird der Auftrag als Ganzes oder einzelne Positionen des Auftrages storniert, werden alle bis zur Stornierung angefallenen Arbeiten auf Stundenbasis mit 25€ pro Stunde, jeder für die Vorbereitung des Auftrags oder der Position zurückgelegte Kilometer mit 0,30 € sowie bereits eingekaufte, verderbliche Ware zum jeweiligen Einkaufspreis in Rechnung gestellt. Auftragsgemäß für die Veranstaltung mit Dritten abgeschlossene Verträge (wie etwa Künstlern) werden nach deren jeweiligen Rücktrittsbedingungen behandelt. Der Auftraggeber übernimmt alle diesbezüglich entstehenden Stornokosten. Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, die Entstehung eines geringeren Schadens auf Seiten des Auftragnehmers nachzuweisen.

Anforderungen vor Ort

Der Auftraggeber stellt folgendes auf eigene Kosten zur Verfügung:

  • Stromanschlüsse nach VDE-Norm in unmittelbarer Nähe des vereinbarten Standortes
  • Bei Regen eine Überdachung der Stellfläche
  • Parkmöglichkeiten zum Beladen und Entladen vor dem Veranstaltungsort
  • Kostenlose Parkmöglichkeiten/erforderliche Parkausweise/erforderliche Messeausweise
  • Alle notwendigen Gestattungen und Genehmigungen

Der Auftraggeber übernimmt bei musikalischen Darbietungen alle Gebühren, insbesondere evtl. GEMA-Gebühren und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei. Des Weiteren ist der Auftraggeber selbst dazu verpflichtet, im Veranstaltungs- und Barbereich den Boden sowie die Wände gegen mögliche Beschädigungen durch Kratzer oder Spritzer zu sichern.

Vor- und Nachbereitungen

Wenn nichts anderes vereinbart ist erfolgt der Aufbau der Bar in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung am Vortag oder am ersten Veranstaltungstag. Der Abbau erfolgt sogleich nach erbringen des vereinbarten Leistungsumfangs.

Sonstiges

Um zu lange Wartezeiten für die Gäste zu vermeiden, wird die Auswahl an Cocktails auf maximal 6 begrenzt. Die Vereinbarung einer größeren Auswahl ist in Einzelfällen möglich.

Fehlende und beschädigte Gegenstände, einschließlich Gläser, die nicht durch das Personal des Auftragnehmers verursacht worden sind, werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

Mieten der Cocktailbar ohne Personal

Sicherheitsleistung: Zusätzlich zum vereinbarten Paketpreis wird zu Beginn der Mietzeit eine Sicherheitsleistung fällig. Die Sicherheitsleistung wird erst zur Rückzahlung fällig, wenn der Mieter die ihm überlassene Cocktailbar zurückgibt. Die Sicherheitsleistung wird mit ggf. entstandenen Kosten für Ersatzbeschaffung, Beseitigung von Schäden oder Verunreinigungen ganz oder teilweise verrechnet.

Schadenersatz: Bei Verlust, Beschädigung oder Untergang der vom Auftragnehmer gelieferten Cocktailbar -auch unverschuldet- ist der Auftragnehmer berechtigt, Schadenersatz in Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes zu verlangen. Dem Mieter steht dessen ungeachtet das Recht zu, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Zahlungen

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird bei einem vorläufigen Rechnungsbetrag von über 1.000 € 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 Prozent fällig. Der Restbetrag wird erst nach Rechnungseingang innerhalb von einer Woche ohne Abzug per Überweisung fällig.

Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers ist auf die Höhe der Deckung durch die Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt. Jegliche weitere Haftung, Gewährleistungsansprüche und Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer -gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen, soweit dem Auftragnehmer und/oder dessen Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt beispielsweise auch für verspätete Leistung oder die Nichterfüllung eines Auftrages wegen Krankheit, Unfall, Diebstahl, Brand, Stau usw. Der Auftragnehmer übernimmt ebenfalls keine Haftung für Genehmigungen, die behördlicherseits notwendig sind und nicht zum Veranstaltungsbeginn vorliegen.

Namen/Logos

Der Auftraggeber erlaubt dem Auftragnehmer seinen Namen sowie die Firmenlogos auf der Homepage www.O3bar.de als Referenzen zu veröffentlichen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teile solcher Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages müssen schriftlich erfolgen.

Der Auftraggeber erklärt sich durch die Auftragsbestätigung mit den AGB des Auftragnehmers einverstanden.

Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.